Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Als Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht über alle mir anvertrauten Geheimnisse.
(§37 Psychologengesetz, §15 Psychotherapiegesetz)
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Ich befinde mich im letzten Teil meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin und bin zur eigenständigen psychotherapeutischen Arbeit berechtigt. Bis zum Abschluss meiner Ausbildung werde ich dabei von erfahrenen Psychotherapeuten in regelmäßigen Supervisionen begleitet.
Kosten
Ein Gespräch dauert 50 Minuten und kostet 90,00 Euro.
Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse ist derzeit nicht möglich. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen. Die Kosten können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Erstgespräch
Auch das erste Gespräch dauert 50 Minuten und wird zum Normaltarif verrechnet.
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und Sie entscheiden, ob sie sich mir anvertrauen können und möchten. Wir besprechen die Rahmenbedingungen und wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen kann. Sollte es nach dem Gespräch zu keiner Vereinbarung zwischen uns kommen, werde ich Ihnen den Termin nicht in Rechnung stellen.
Absageregelung
Vereinbarte Termine können Sie bis zu 24 Stunden vor dem Termin verschieben oder absagen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Erfolgt die Terminabsage nicht oder zu spät, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.